Erben und Schenken

Wir unterstützen Sie im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuer insbesondere bei

  • der Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung erbschafts-, schenkungs- und ertragsteuerlicher Gesichtspunkte sowie bei
  • der Planung und Gestaltung der privaten Rechtsnachfolge unter steuerlichen Gesichtspunkten (Testament, Erbschaft und Schenkung)

Wir legen Wert auf eine umfassende Beratung. Wir wissen, dass das steuerlich optimalste Ergebnis nicht immer dem entspricht, wie Sie sich Übertragung und Erbfolge vorstellen. Wir helfen Ihnen, einen Konsens zwischen dem, was am ehesten Ihrem Willen entspricht, und der steuerlich günstigsten Gestaltung zu finden.

 

Die zivilrechtliche Beratung ist Vorbehaltsaufgabe von Notar und/oder Anwalt. Hierbei arbeiten wir eng mit diesen Berufsgruppen zusammen.