Unsere Leistungen – Ihr Erfolg in besten Händen
Unsere Dienstleistungen ...
... verstehen wir als individuelle Beratungsprodukte.
Wir bleiben auf dem neuesten Stand
Durch regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen und gegenseitigen Informationsaustausch werden unsere Leistungen ständig aktualisiert und dem neuesten Rechtsstand angepasst.
Mit Unterstützung durch unseren Systempartner DATEV stehen uns immer die neuesten Technologien zur Verfügung, die unsere Zusammenarbeit mit Ihnen deutlich erleichtert.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Unsere Beratung deckt Schwerpunktbereiche ab, die Erfahrung und umfangreiche Fachkenntnisse sowohl zivilrechtlicher als auch steuerrechtlicher Natur voraussetzen.
Wir unterstützen Sie bei Planung und Durchführung Ihrer Vorhaben (siehe
gestaltende Beratung).
Unternehmensnachfolge, Erbschaft und Schenkung
ButtonGemeinnützige Körperschaften
Im Laufe der Entwicklung unserer Kanzlei haben sich Themenbereiche herauskristallisiert, die sich für viele als besonders wichtig dargestellt haben. Hieraus hat sich eine Fachkompetenz in Bereichen ergeben, die auf ideale Weise die gestaltende Beratung ergänzt.
Wirtschaftliche Beratung: Unternehmensführung
deckt das gesamte Spektrum der Plichten ab, die Sie gegenüber dem Fiskus zu erbringen haben. Hierzu gehören im Wesentlichen das betriebliche Rechnungswesen, die Lohnabrechnungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
Erbschaft und Schenkung
„Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen.“
(J.W. von Goethe)
Wir alle sind Erben und übernehmen Ideen, Werte, Worte, Waren, Güter oder Guthaben, die wir nicht selbst entdeckt, ersonnen oder erwirtschaftet und hervorgebracht haben. Ideelle Werte sind oftmals wahrer Reichtum. Aber auch materielle Werte durch vorausschauende Beratung erhalten zu helfen, ist Teil unserer Leistungen.
Wir unterstützen Sie im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuer, insbesondere bei
- der Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung erbschafts-, schenkungs- und ertragsteuerlicher Gesichtspunkte sowie
- der Planung und Gestaltung der privaten Rechts- und Vermögensnachfolge unter gesamtsteuerlichen Gesichtspunkten (Testament, Erbschaft und Schenkung)
Wir legen Wert auf eine umfassende Beratung. Wir wissen, dass das steuerlich optimalste Ergebnis nicht immer dem entspricht, wie Sie sich Übertragung und Erbfolge vorstellen. Wir helfen Ihnen, einen Konsens zwischen dem, was am Ehesten Ihrem Willen entspricht, und der steuerlich günstigsten Gestaltung zu finden.
Die zivilrechtliche Beratung ist Vorbehaltsaufgabe von Notar und/oder Anwalt, sie erhalten von uns aber eine schriftliche Stellungnahme, die Sie für eine zivilrechtliche Beratung oder einem Notargespräch verwenden können.
Für gemeinnützige Körperschaften (Vereine, gemeinnützige Forschungsinstitute, Einrichtungen für wohltätige Zwecke etc.) gelten besondere Regelungen. Ein Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben kann zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.
Mögliche Gefahrenquellen werden häufig unterschätzt. Wir unterstützen Sie, diese zu erkennen und ggf. durch geeignete Maßnahmen abzustellen sowie steuerliche Belastungspotentiale zu minimieren.
Bereits der Satzungszweck muss so ausgelegt sein, dass die beabsichtigte Tätigkeit als gemeinnützig anzusehen ist. Solange die Satzung nicht den Gemeinnützigkeitsvorschriften entspricht, wird das Finanzamt keinen Anerkennungsbescheid erstellen. Um dies zu vermeiden, sollte die Satzung bereits im Vorfeld sorgfältig erarbeitet und ggf. mit den Finanzbehörden abgestimmt werden. Wir helfen Ihnen dabei.
Ist die Gründung erfolgt, muss die tatsächliche Geschäftsführung der Satzung entsprechen. Dies wird seitens des Finanzamts turnusmäßig geprüft. Weicht die tatsächliche Geschäftsführung von den satzungsgemäßen Vorgaben ab, droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Als Folge drohen erhebliche Steuernachzahlungen mit Haftung des Vorstands oder Geschäftsführers.
Unser Leistungsangebot umfasst zusätzlich die Erstellung individueller bzw. von Kostenträgern (z. B. staatliche Einrichtungen von Bund, Ländern oder Gemeinden) vorgeschriebener Kostennachweise auf der Basis betriebswirtschaftlicher Abrechnungen.
Wirtschaftliche Beratung
Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt wesentlich von einem aussagekräftigen und leistungsfähigen Buchführungssystem ab.
Wir unterstützen mit effektiven Systemen unter Einsatz von KI bei der Optimierung von Arbeitsprozessen (z. B. E-Rechnungen), wodurch der Bürokratieaufwand in Ihrem Unternehmen deutlich reduziert werden kann.
Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer wirtschaftlichen Beratung individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Kostenstellen- und Leistungsabrechnungen bis hin zu individuellen Projektabrechnungen im gemeinnützigen Bereich, die den Vorgaben von Projektträgern entsprechen.
Unser Leistungsspektrum umfasst zusätzlich u. a. folgende Bereiche:
- Existenzgründungsberatung
- Finanzierungsberatung
- Finanz-, Erfolgs- und Liquiditätsplanung
- Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen
- Beratung bei Businessplänen
- Planung der Unternehmensnachfolge
Gestaltende Beratung
Verträge und Unternehmensstrukturen können Ihre steuerliche Gesamtbelastung erheblich beeinflussen. Ausschließlich steuerlich motivierte Vereinbarungen können durch die Finanzämter als Gestaltungsmissbrauch zurückgewiesen werden und zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Privatpersonen
Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse und Gegebenheiten eine steueroptimierte Grundlage für Ihre Entscheidungen.
Beispiel: Sie beabsichtigen eine Immobilie für Vermietungszwecke zu erwerben.
Wer soll sie erwerben? Wird sie Rendite erwirtschaften? Vielleicht beabsichtigen Sie, diese an Ihre Kinder weiterzugeben oder zu vererben. Wie gehen Sie vor?
Wir helfen bei der Entscheidungsfindung.
Unternehmen
Wir analysieren zusammen mit Ihnen bestehende Verträge, Unternehmensformen und Nachfolgeregelungen. Gibt es Gestaltungsspielräume bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen?
Beispiel: Sie beabsichtigen, in Ihr Unternehmen zu investieren. Immobilien, sonstige Wirtschaftsgüter.
Ist es günstiger, sie im Betriebsvermögen zu aktivieren oder dem Privatvermögen zuzuordnen, soweit überhaupt möglich? Manche Entscheidungen haben erheblichen Einfluss auf spätere, nicht mehr zu revidierende, steuerliche Folgen.
Wir helfen Ihnen, bereits im Vorfeld steuerliche Folgen zu erkennen.
Vertretung in Steuersachen
Die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüsse gehört zu den Standardaufgaben der Steuerberatung. Auch hierbei kann es für das steuerliche Ergebnis von entscheidender Bedeutung sein, ob und in welchem Umfang ggf. Wahlrechte in Anspruch genommen werden können. Wir erläutern Ihnen mögliche Alternativen und treffen mit Ihnen die für Sie passende Entscheidung
Wir erstellen für Sie
- Einkommensteuererklärungen über alle Bereiche (gewerblich und privat)
- Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen (einschließlich Unternehmensnachfolge)
- Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften (gewerbliche Unternehmen, private Vermietungen etc.)
- Erklärungen zur Körperschaftsteuer
- Erklärungen zur Körperschaftsteuer für gemeinnützige Körperschaften
- Umsatz und Gewerbesteuererklärungen
- Jahresabschlüsse (Handels- und Steuerbilanzen)
- Veröffentlichungen im Bundesanzeiger
- Einnahmen-Überschussrechnungen für Freiberufler und Kleinunternehmer
- Buchführung und Rechnungswesen
- Lohnabrechnungen Standard
- Lohnabrechnungen Baugewerbe
- Lohnabrechnungen für gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften (TvÖD un TvL)
Wir vertreten Sie
- vor Finanzbehörden in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
- in Klage- und Revisionsverfahren vor Finanzgericht und Bundesfinanzhof