Steuerliche Beratung

Die klassische Steuerberatung ...

... umfasst alle Aufgaben, die in Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten zu erbringen sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Bereiche:

 

Für Privatpersonen

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen über alle Bereiche (z. B. Fotovoltaikanlagen, sonstige Nebeneinkünfte, Vermietung und Verpachtung, Renteneinkünfte)
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen (Beratungsschwerpunkt)
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen wie Kinderfreibetrag, Lohnsteuerklasse, etc.

Für Unternehmer und Personengesellschaften

  • Einkommen- Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen
  • Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften
  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Handels- und Steuerbilanzen) sowie Einnahmen-Überschussrechnungen (Freiberufler und Kleinunternehmer)
  • Buchführung und Rechnungswesen (Beratungsschwerpunkt)
  • Lohnabrechnungen Standard
  • Lohnabrechnungen Baulohn
  • Lohnabrechnungen für gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften (TvÖD und TvL)

Zusätzlich für GmbH und andere juristische Personen (z. B. Verein)

  • Erklärungen zur Körperschaftsteuer
  • Erklärungen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für gemeinnützige Körperschaften
  • Meldungen an den elektronischen Bundesanzeiger

Rechtsformübergreifend

  • Vertretung vor Finanzbehörden
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Finanzamt, Finanzgericht, Bundesfinanzhof)
  • Unterstützung bei Außenprüfungen