Steuerliche Beratung
Die klassische Steuerberatung ...
... umfasst alle Aufgaben, die in Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten zu erbringen sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Bereiche:
Für Privatpersonen
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen über alle Bereiche (z. B. Fotovoltaikanlagen, sonstige Nebeneinkünfte, Vermietung und Verpachtung, Renteneinkünfte)
- Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen (Beratungsschwerpunkt)
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen wie Kinderfreibetrag, Lohnsteuerklasse, etc.
Für Unternehmer und Personengesellschaften
- Einkommen- Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen
- Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften
- Erstellung von Jahresabschlüssen (Handels- und Steuerbilanzen) sowie Einnahmen-Überschussrechnungen (Freiberufler und Kleinunternehmer)
- Buchführung und Rechnungswesen (Beratungsschwerpunkt)
- Lohnabrechnungen Standard
- Lohnabrechnungen Baulohn
- Lohnabrechnungen für gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften (TvÖD und TvL)
Zusätzlich für GmbH und andere juristische Personen (z. B. Verein)
- Erklärungen zur Körperschaftsteuer
- Erklärungen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für gemeinnützige Körperschaften
- Meldungen an den elektronischen Bundesanzeiger
Rechtsformübergreifend
- Vertretung vor Finanzbehörden
- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Finanzamt, Finanzgericht, Bundesfinanzhof)
- Unterstützung bei Außenprüfungen